- nachbarrechtlich
- Nạch|bar|recht, das <Pl. selten> (Rechtsspr.):Gesamtheit der Vorschriften, die das Verfügungsrecht des Eigentümers über sein Grundstück im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer beschränken.Dazu:nạch|bar|recht|lich <Adj.>.
Universal-Lexikon. 2012.